Goldpfandl-Ritter

§1
Der Orden kann von allen Rittern des Uhuversums erworben werden und muss innerhalb einer Winterung absolviert werden.

§2 – §5 siehe Ferropfandl-Ritter

§6
Tritt ein Ritter nach 4 maliger Teilnahme am „FERROPFANDL“ ein 5tes Mal zum „FERROPFANDL“ an (am Ferropfandl befinden sich 4 Teilnahmeringe u. der Reychskantzlar führt eine Liste über die Teilnahme) so ist er berechtigt das „GOLDPFANDL“ zu erhalten und bekommt den Titul „GOLDPFANDL-Ritter“. Das „FERROPFANDL“ bleibt in Besitz des Ritters.

GOLDPFANDL-RITTER der Winterung 163/164

ER Amt-Earl 174 Villa ad aquas
Rt Bastl 219 Ferrochalybbsia
Rt Durch-und-Durch 219 Ferrochalybbsia
Rt El-gawa-hei 212 Medelike
Rt i-fon-di-aun 219 Ferrochalybbsia
Rt Knöpfler 219 Ferrochalybbsia
ER Pianino 124 Hippolytana
Rt Radiwurz 219 Ferrochalybbsia
Rt Spitz-ohr 219 Ferrochalybbsia
Rt Vita-Lex 219 Ferrochalybbsia